Sondergutachten

Wir erstellen Gutachten für Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge und Maschinen sowie für Aggregate und deren Anbauteile. Diese Gutachten umfassen die wesentlichen Bauteile der Fahrzeuge:

  • Motorschäden an Otto- und Dieselmotoren
  • Getriebeschäden
  • Schäden an Turboladern
  • Achsschäden
  • Motoranbauteile, wie Wasserpumpe, Servolenkung, Lichtmaschine usw.
  • Motorabtrieb, d.h. Zahnriemen, Steuerkette
  • Schäden an der Fahrzeuglackierung
  • Schäden an der Kupplung
  • Schäden an Rädern

Bei speziell erforderlichen Materialuntersuchungen arbeiten wir mit verschiedenen Materialprüfungsanstalten zusammen.

Neben den klassischen Gutachten zur Ermittlung der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparaturdauer und des merkantilen Minderwertes, erstellen wir in unserem Büro regelmäßig auch Sondergutachten. Als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger sind wir dabei nicht nur für die verschiedenen Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte tätig, sondern erstellen auch Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen für private Auftraggeber. Die Kosten werden hierbei oftmals von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.

Beispiele:

Sie erwerben einen Pkw. Kurze Zeit später kommt es zu einem Ausfall/Liegenbleiben dieses Fahrzeuges. Die Frage ist, ob die Ursache des Motorschadens auf normalen Verschleiß beruht oder die Ursache für das Eintreten des Motorschadens bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag?

Ihr Fahrzeug bleibt kurze Zeit nach Abholung von der Inspektion liegen, weil die Kühlwassertemperatur ansteigt. Hat die Werkstatt einen Fehler gemacht?