Unfallrekonstruktion

Im Bereich der Unfallrekonstruktion bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Rekonstruktion von Verkehrsunfällen
  • Beweissicherung nach Verkehrsunfällen
  • Erstellung von Verkehrsunfallskizzen
  • Ermittlung der Kollisionsgeschwindigkeit
  • Vermeidbarkeitsbetrachtung
  • Plausibilitätsprüfungen

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Ein Unfall dauert in der Regel nur wenige Sekunden, die vollständige Aufklärung hingegen manchmal mehrere Monate - besonders, wenn sich die Angaben zum Unfallhergang widersprechen. Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist der „Parkplatzunfall“: In beiden Schadensschilderungen der Beteiligten wird ausgeführt, dass sie mit ihrem Fahrzeug standen, als es zur Kollision kam. Aber mal ehrlich, wenn beide Fahrzeuge standen, kann es nicht zu einem Unfall gekommen sein... Über die Schäden an den Fahrzeugen, d.h. die Schadenbilder, die Anstreifrichtung und die Eindringtiefe, sind von dem Sachverständigen Aussagen darüber möglich, ob ein Fahrzeug zum Kollisionszeitpunkt stand oder in Bewegung war. Hierbei helfen oftmals die Erkenntnisse der Crash-Tests aus den Rösrather Crashtagen oder anderen vergleichbaren Versuchen.

Nach schweren Verkehrsunfällen sind wir für die Polizei oder Staatsanwaltschaft tätig, um die Spuren an der Unfallstelle zu sichern und die Schäden zu dokumentieren. Nach Vermessung der Unfallstelle können maßstabsgerechte Skizzen gefertigt und durch die Auswertung der Spuren Auslaufweg und Auslaufgeschwindigkeit ermittelt werden. Mit Hilfe einer Kollisionsanalyse lassen sich die Kollisionsgeschwindigkeiten der Fahrzeuge ermitteln. Im Falle einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist im Rahmen einer Vermeidbarkeitsbetrachtung zu untersuchen, ob das Unfallereignis unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre bzw. bei welcher Geschwindigkeit das Unfallereignis vermeidbar war und ob diese Geschwindigkeit angemessen ist.

Plausibilitätsprüfungen

Bei Plausibilitätsprüfungen wird untersucht, ob alle Schäden an einem Fahrzeugen der jeweiligen Kollision zuzuordnen sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Unfallschilderung mit den Schäden an den Fahrzeugen übereinstimmen und ob die Spurenlage sich mit der Schilderung in Überdeckung bringen lässt.

Nach einem Unfall kann mitunter der Eindruck entstehen, dass die Reparaturkosten zu hoch sind bzw. andere Schäden auf Kosten der gegnerischen Versicherung mit diesem Unfallereignis abgerechnet werden sollen. Diese wird z. B. auch im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung untersucht, ob alle Schäden, die geltend gemacht werden, dem gegenständlichen Unfallereignis zuzuordnen sind.

Simulation von Baumunfällen

Im Landkreis Rotenburg Wümme gibt es viele Alleen und Straßen mit Baumbewuchs am Straßenrand. Im Frühling und Sommer schön anzuschauen, aber im Falle eines Unfalles oftmals ein Horrorszenario. Bei einem Baumunfall erleiden die Insassen oftmals schwere wenn nicht gar tödliche Verletzungen. Im Rahmen der Prävention haben wir auf Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Zeven und der Verkehrswacht Zeven-Bremervörde Baumunfälle simuliert um gerade jungen Verkehrsteilnehmern die Gefahren von Baumunfällern näher zu bringen. Mit einem Kran wurden dazu die Fahrzeuge aus einer Höhe von 10 m mit der Seite auf einen Baum fallen gelassen. Die Fallhöhe von 10 m entspricht dann einer Kollisionsgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die Geschwindigkeit von 50 km/h wir außerorts in der Regel immer überschritten. Doch welche Auswirkungen eine Kollision mit der Seite eines Fahrzeuges bei „nur“ 50 km/h hat wird in der Regel unterschätzt. In den Zeitlupenvideos und den Lichtbildern ist die Folge einer solchen Kollision anschaulich dargestellt. Die Überlebenschancen für den Fahrer sind dabei gleich null.